Brandmeldeanlagen

Bei Sonderbauten und bestimmten Objekten sind aufgrund der (Sonder-)Bauvorschriften auf die Feuerwehrleitstelle aufgeschaltete Brandmeldeanlagen baurechtlich vorgeschrieben. Brandmeldeanlagen sind nicht zu verwechseln mit Rauchwarnmeldern für Wohngebäude. 


Brandmeldeanlagen müssen in Filderstadt feuerwehrseitig technisch mindestens über eine rote Blitzleuchte, ein Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD), ein Freischaltelement PZ (FSE) , ein Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) und ein Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) verfügen. Die Feuerwehr-Laufkarten sind in DIN A3 gemäß DIN 14675 laminiert auszuführen.


FSE, FBF und FAT müssen mit einer Feuerwehrschließung Filderstadt ausgestattet sein, welche der Errichter beim Baurechtsamt der Stadt Filderstadt erwerben und abholen muss. Das Umkehrschloss für das FSD muss der Errichter bereitstellen.

Zusätzlich zu diesen Vorgaben gelten die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) für Brandmeldeanlagen und Gebäudefunkanlagen des Landkreises Esslingen. Die TAB finden Sie hier.